Die Böschung war eine Gefahr für Kinder | Foto: BstU-Archiv

Achtet auf eure Kinder!

Das Ufer war eine Gefahr für Kinder | Foto: BstU-Archiv

Kein Maschendraht am Geländer schützte kleine Kinder vor dem plötzlichen Sturz ins Wasser. / Foto: BstU-Archiv /

Presseaufmerksamkeit

Nach einer Dienstanweisung vom 28. Mai 1971 der Westberliner Feuerwehr, durfte ein Abtransport von verletzten Personen aus der Spree nur im Einvernehmen mit den zuständigen DDR-Stellen erfolgen. Im Fall der Kinder waren das die Grenztruppen. Ob es um die langen westöstlichen Dienstwege ging, um die zur Untätigkeit gezwungene Feuerwehr oder um die mühsamen Bergungen im stark verschlammten Uferbereich, jeder Unfall war, wie der des 5-jährigen Cetin Mert, ein Politikum mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Cetin fiel am 11. Mai 1975 ins Wasser, als er mit einem Stock nach einem Ball angelte. Das bemerkte zwar ein Mann der DDR-Grenztruppen, konnte aber kein Signal geben. Laut „Stern“ bemerkte ein Mieter vom Balkon des Hauses Gröbenufer 3 das Unglück und laut SFB-Radio eine Frau. „Niemand warf einen Rettungsring“, sagte ein Feuerwehrsprecher. Erst als NVA-Taucher den Jungen aus dem Wasser zogen, kamen B.Z.-Reporter und befragten umstehende Zeugen. Cetin war der zweite türkische Junge, der hier zu Tode kam. Mit Texten wie: „Verflucht sei die DDR“, „Befreiung ist im Islam“, „Schämt euch ihr Kommunisten, ihr verkauft eure Ehre für 5 Groschen“ und organisiert von den türkisch nationalistischen „Grauen Wölfen“, versammelten sich am 19. Mai 1975 über 1.200 Menschen zum Protest an der Unfallstelle. Erst Ende 1975 wurden Verhandlungen, wie bei Unfällen zu verfahren sei, die seit 1971 ergebnislos verlaufen waren, unter internationalem Druck erfolgreich zu Ende geführt, niedrige Büsche ans Ufer gepflanzt und Säulen, die mit Licht und Ton Alarm geben konnten, installiert.
Vier Kinder ertranken am Gröbenufer, eines an der Brommybrücke. Insgesamt 18 Menschen verloren ihr Leben an der hiesigen „Wassermauer“. 13 davon wurden „auf der Flucht erschossen“.

 

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