Die Böschung war eine Gefahr für Kinder | Foto: BstU-Archiv

Achtet auf eure Kinder!

Die Böschung war eine Gefahr für Kinder | Foto: BstU-Archiv
Die Böschung war ein guter Ort für Angler, aber zu gefährlich für Kinder. / Foto: BstU-Archiv /

Drama am Grenzufer.

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Im August 1966 herrschte warmes Badewetter in der Stadt. Eine Überschrift in der Westberliner B.Z. vom 13. August 1966 trübte die Stimmung. „Eltern, achtet auf eure Kinder!“ prangte über einem Foto, auf dem ein Rettungsschwimmer zu sehen war, der ein lebloses Kind ans Ufer trug. „Dieses Foto ist hart, grausam hart“, hieß es weiter und: „Wir haben überlegt, ob wir es zeigen können. Wir haben uns trotz aller Bedenken dazu entschlossen. Kein Wort kann so eindringlich warnen, wie dieses Bild“. Ein siebenjähriger Junge war auf einen Steg geklettert, ins Wasser gefallen und ertrunken, ehe Hilfe zur Stelle war.

Gleiches nicht gleich

Einen Monat später, am 14. September sprach die B.Z.-Redaktion keine Warnung aus, als sie erneut von einem Unfall an der Spree berichtete. Der sechsjährige Andreas Senk war beim Spielen ins Wasser gefallen. Freunde versuchten, ihn mit einem Stock aus dem Wasser zu ziehen, doch Andreas ertrank. Klaus, sein Freund, lief zu einem Feuerwehrzug, der in der Nähe Wespen bekämpfte. Die Feuerwehrleute kamen, sahen nichts, glaubten dem Jungen wohl nicht und gingen. Klaus lief zur Mutter von Andreas, die in der nahen Cuvrystraße 23 lebte. Zwei Stunden später rief die Mutter bei der Polizei an. Die B.Z. druckte ein Foto, auf dem zu sehen ist, wie Feuerwehrleute den leblosen Jungen an einer Stange aus dem Wasser ziehen. Der Großvater von Andreas sagte dem B.Z.-Reporter.: „Kinder kann man nicht anbinden“.

Beliebt bei Kindern: das ehemalige Gröbenufer | Bild: BstU-Archiv

Das ehemalige Gröbenufer war bei Kindern wegen eines nahen Spielplatzes sehr beliebt. / Bild: BstU-Archiv /

Ermittlungen

Die Kriminalpolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Weder gegen die Feuerwehr, die es unterlassen hatte, den Hinweisen des Jungen nachzugehen, noch gegen den Bezirk, der die abschüssige Böschung nicht ausreichend gesichert hatte, wie es an den Flussläufen im Westberliner Stadtgebiet üblich war. Auch nicht gegen die Mutter oder die Eltern der anderen Kinder wegen vernachlässigter Aufsicht wurde ermittelt. Nein, die Ermittlungen richteten sich gegen „die Grepos der Ostzone“. Das Gewässer war die Spree, die Böschung Teil des Kreuzberger Gröben­ufers (heute May-Ayim-Ufer). Die Spree an der Oberbaumbrücke ist bis zum Kreuzberger Ufer seit April 1938 ein Teil von Friedrichshain und wurde 1949 zur Grenze zwischen politischen Systemen. Die Spree war damit Ostberliner Gebiet. Westberlin durfte nur von Ostberlin und nicht von Brandenburg aus betreten werden. Für Ostberlins weiße Flotte kamen Westberliner Anlegestellen nicht infrage. Wollten Fahrgäste den Dampfer zum Westberliner Ufer hin dennoch verlassen, ging das nur am Gröbenufer. Doch war „Aussteigen am Gröbenufer“ seit dem 13. August 1961 ein lebensgefährliches Abenteuer. So für Anton Walzer. Wegen seiner Familie verließ er die DDR, kam aber vor dem Mauerbau zurück und musste als „Rückkehrer“ viele Schikanen erleiden. Am 8. Oktober 1962 versuchte er „rüber zu schwimmen“. Von der Oberbaumbrücke und einem NVA-Boot aus wurde auf ihn geschossen. Projektile schlugen am Gröbenufer ein. Wegen Gefährdung durften Westberliner Polizisten das Feuer auf die Grenztruppe eröffnen. Ungerührt schwamm Walzer weiter, bis ihn ein Schuss vom Grenzboot in den Kopf traf. Im Fall vom Andreas Senk allerdings wurden die Bergungsarbeiten der Westberliner Feuerwehrleute, die mit Stangen nach dem toten Jungen im Wasser und damit auf DDR Territorium suchte, nicht behindert. Sie standen jedoch unter der Beobachtung von Grenzsoldaten, die den Unfall nicht als „Grenzverletzung“ registrierten.

Borderline

Die Spree am Gröbenufer war für die Sowjetunion die Staatsgrenze der DDR und Grenze zum Westblock. Für amerikanische Militärs waren Vorgänge ohne militärischen Hintergrund deutsche Angelegenheiten. William Bodde jr., Verbindungsoffizier beim Senat, sagte dazu: „Die Mauer ist ja keine Grenze für uns und Berlin-West“. Der Westberliner Senat sah zwischen Bezirken nur eine Grenze, die, nach Worten von Bürgermeister Klaus Schütz, „nicht durch Zäune, Abgrenzungen oder ähnliches“ markiert werden sollte. Nach Andreas Senk wurden noch vier weitere Jungen Opfer dieser Doktrin. Alle hatten ohne Elternaufsicht am Gröbenufer gespielt und waren im etwa ähnlichen Alter. Zur Straße und zum Wasser war die Böschung von einem niedrigen Geländer gesäumt. Ein Maschendraht zwischen den Streben fehlte. Die einzige Ufersicherung war ein kleines Warnschild mit einem Rettungsring.

Das Ufer war eine Gefahr für Kinder | Foto: BstU-Archiv

Kein Maschendraht am Geländer schützte kleine Kinder vor dem plötzlichen Sturz ins Wasser. / Foto: BstU-Archiv /

Presseaufmerksamkeit

Nach einer Dienstanweisung vom 28. Mai 1971 der Westberliner Feuerwehr, durfte ein Abtransport von verletzten Personen aus der Spree nur im Einvernehmen mit den zuständigen DDR-Stellen erfolgen. Im Fall der Kinder waren das die Grenztruppen. Ob es um die langen westöstlichen Dienstwege ging, um die zur Untätigkeit gezwungene Feuerwehr oder um die mühsamen Bergungen im stark verschlammten Uferbereich, jeder Unfall war, wie der des 5-jährigen Cetin Mert, ein Politikum mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Cetin fiel am 11. Mai 1975 ins Wasser, als er mit einem Stock nach einem Ball angelte. Das bemerkte zwar ein Mann der DDR-Grenztruppen, konnte aber kein Signal geben. Laut „Stern“ bemerkte ein Mieter vom Balkon des Hauses Gröbenufer 3 das Unglück und laut SFB-Radio eine Frau. „Niemand warf einen Rettungsring“, sagte ein Feuerwehrsprecher. Erst als NVA-Taucher den Jungen aus dem Wasser zogen, kamen B.Z.-Reporter und befragten umstehende Zeugen. Cetin war der zweite türkische Junge, der hier zu Tode kam. Mit Texten wie: „Verflucht sei die DDR“, „Befreiung ist im Islam“, „Schämt euch ihr Kommunisten, ihr verkauft eure Ehre für 5 Groschen“ und organisiert von den türkisch nationalistischen „Grauen Wölfen“, versammelten sich am 19. Mai 1975 über 1.200 Menschen zum Protest an der Unfallstelle. Erst Ende 1975 wurden Verhandlungen, wie bei Unfällen zu verfahren sei, die seit 1971 ergebnislos verlaufen waren, unter internationalem Druck erfolgreich zu Ende geführt, niedrige Büsche ans Ufer gepflanzt und Säulen, die mit Licht und Ton Alarm geben konnten, installiert.
Vier Kinder ertranken am Gröbenufer, eines an der Brommybrücke. Insgesamt 18 Menschen verloren ihr Leben an der hiesigen „Wassermauer“. 13 davon wurden „auf der Flucht erschossen“.

 

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