Schaufenster-Hohlkörper | Quelle: Der Kreis, 1925

Allerliebst dekoriert

Schaufenster-Hohlkörper | Quelle: Der Kreis, 1925
Für gute Präsentationen ist Sorgfalt nötig. / Quelle: Der Kreis, 1925 /

Schaufenster in Friedrichshain.

Von

Das Interesse der Flaneure für eine Etalage hinter einem Schaufenster zu wecken, war in Boxhagen mit Schwierigkeiten verbunden. Boxhagen war seinerzeit ein Teil von Lichtenberg. Laut einer örtlichen Polizeiordnung vom 4. Juli 1898 war das „Aushängen von Waren in den Schaufenstern und Schaukästen sowie in und vor den Ladentüren an Sonn- und Festtagen nur während der zulässigen Verkaufszeit gestattet“. Um ihre Schaufenster nicht außerhalb der Verkaufszeiten verhängen zu müssen, schrieben einige Ladenbesitzer am 25. Februar 1903 an das zuständige Polizeiamt Lichtenberg: „Man müsse den Arbeitern an den Sonntagen besonders im Winter Gelegenheit geben, Erzeugnisse von besonderem Geschmack und höherer Technik durch eigene Anschauung kennenzulernen und sich an den Auslagen in den Schaufenstern zu erfreuen.“ Mit dem Argument, „dass die Ladeninhaber möglicherweise in ihrer Sonntagsruhe beeinträchtigt würden und „dem Anreiz, ein Verkaufsverbot zu übertreten“, war dieser Antrag abgelehnt worden. Aber die Ladenbesitzer hielten dagegen und regten an, „das Verhängen der Schaufenster usw. nur während der Zeit des Hauptgottesdienstes zu verlangen“. Der für Boxhagen zuständige Landrat des Kreises Niederbarnim unterstützte die Forderung der Kaufleute: „Vielen Leuten, insbesondere Arbeitern, die in der Woche von morgens bis abends spät beschäftigt sind, wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Waren von besserem Geschmack und höherer Technik durch eigene Anschauung kennen zu lernen.“ Der Erfolg: Seit dem 21. Mai 1910 sollten die Boxhagener Schaufenster nur während der Hauptkirchenstunden an den Sonn- und Festtagen verhängt bleiben.

M.-K.-Papier | Quelle: Der Kreis 1927
Füllfederhalter umschwärmen die Themenmarke Bettina / Quelle: Der Kreis 1927 /

Werbung

„MK-Papier“ war einst ein sehr bekannter Name für hochwertige Papiersortimente. Den Werbegrundsatz „Das Glück wird mürb, drum wirb“ setzte Firmenchef Max Krause schon im 19. Jahrhundert um. Seine innovativen Präsentationen der MK-Produkte waren in den Schaufenstern etlicher Papierfachgeschäfte an der Großen Frankfurter Straße zu sehen. Für das neue Schreibset „Bettina“ des Jahres 1924 sollten die Dekorateure „eine spezielle Umgebung“ im Schaufenster erschaffen. Dafür sollte die Grundfläche weiß, der Hintergrund gelb sein und über dem Schreibset „am besten ein Lampenschirmgestell“ gehängt werden. Zur Umrahmung des Schreibsets waren dünne gelbe Fäden am Lampenschirmgestell zu befestigen und Füllfederhalter an diese Fäden zu knüpfen. Das Lampenschirmgestell sollte von blauem Seidenpapier verdeckt und die ganze Komposition von farbigem Licht beleuchtet werden.

Zwänge

Im Juni 1938 wurde jüdischen Geschäftsinhabern auferlegt, ihren Namen in weißen Buchstaben am Schaufenster anzubringen. Als Gegenmaßnahme gegen den Unmut der Kunden über die Mängel der Kriegswirtschaft durften nach dem 10. Juni 1941 keine Schaufenster mehr mit unverkäuflichen oder verkauften Waren dekoriert werden.

Wettbewerb

„Die Fahne wird aus rotem Papier ausgeschnitten und so auf die Glasfläche geklebt, dass sie möglichst die ganze Fläche bedeckt. Die beiden Hände vergrößern wir auf einen weißen Kartonbogen nach dem Quadratnetzverfahren, schneiden sie aus und falten die Finger entsprechend der Handhaltung. Diese Papierplastik kleben wir auf die Fahne.“
So wurden 1951 Gestalter angewiesen, ihre Schaufenster zu den Parteitagen der SED zu dekorieren. Nur, diese simplen Aufbauten von SED-Symbolen lockten keinen Kunden an. Ein Schaufensterwettbewerb zwischen Berlin und Leipzig unter dem Motto „Für des Volkes Wohlstand, Frieden und Glück decken wir den Tisch der Republik“ sollte Abhilfe schaffen. Das Ziel war, „den sozialistischen Inhalt und Aufbau unseres Staates in Verbindung mit einer ausgezeichneten Warendarstellung zu zeigen“. Am 18. Juli 1958 gewann Paul Mazurek, ein Herrenkonfektionär der Andreasstraße 28, den ersten Preis. Die Jury lobte: „diese private Verkaufsstelle liegt nicht an einer Hauptverkehrsstraße, aber in einem Wohnbezirk mit hohem Stammkundschaftsanteil“. Vor allem habe Mazurek „erstklassige Produkte in den Mittelpunkt gestellt“. Harte Kritik erntete das Schaufenster eines VEB-Ladens der Nachbarschaft. Hier war eine große Kristallvase über eine Glühbirne gestülpt und ein Blumentopf auf die Vase gestellt worden. Das Preisschild für diese Vase stand abseits. Die Jury kritisierte außerdem, „dass in jeden zweiten Laden Fotos von Massenaufmärschen stünden“.

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