Nicht gut für Geschäfte mit schlechtem Gewissen
Tragische Geschehnisse gingen hier vor sich. Weder die einstmalige Wilhelminische Bebauung und ihre Totalzerstörung im Zweiten Weltkrieg, noch der vor 60 Jahren mit Pomp aufgezogene und inzwischen frisch und zum Teil fehlerhaft sanierte stalinistische Zuckerbäckerputz ändern etwas daran. Qualvoll war das Ende der Delinquenten, die sich seinerzeit gegen das Recht vergriffen hatten und deswegen genau hier, im Nordostwinkel des Platzes zur Richtstätte geführt wurden. Ein auf drei Pfählen ruhendes Galgengerüst bekrönte die gruselige Anlage.
Im Berliner Stadtbuch, dessen Anfänge ins 14. Jahrhundert zurückreichen, heißt es: „Den soll man an der Richtstatt verbrennen, der einen falschen Kauf begeht“, also der etwas verkauft, das nicht dem angegebenen Wert entspricht. Und genauso ist es 1444 dem Pilger Hans Titeken aus Crossen geschehen, der in Berlin eine Fibel als golden ausgab, um einen besseren Preis für sie herauszuschinden. Im Mittelalter ging es gar nicht so sehr um den Wert des Gegenstandes. Es war die Falschheit, die bestraft wurde. Dutzende Menschen kamen hier ums Leben. Zum Glück sind die Zeiten längst vorbei, in denen Menschen aus derart geringen Gründen so hart bestraft wurden. Unaufrichtiges Handeln ist damit leider nicht aus der Welt, zumal es auch gesetzestreu ausgeübt werden kann.
Typisches Verhalten der Investoren auf allen Gebieten! Völlig asoziales Verhalten dieser Clique!