Kirk Schoormann, Geschäftsführer des Berliner Schiffskontors, Foto. Giovanni Lo Curto

„Wir machen alles, außer Linienschifffahrt.“

 Steg des Schiffskontors in Stralau 2017, Foto: Giovanni Lo Curto
… und was daraus wurde: Steg des Schiffskontors in Stralau 2017. Links der Solarkatamaran „Solon“, rechts das ehemalige Hausboot, jetzt Hafenmeisterei. Und zwischendrin: „Kotaro“, „Moguntia“, „Oskar“ und im Vordergrund einige der Ruderboote. / Foto: Giovanni Lo Curto /

„Bunte Flotte“

Die Entwicklung verlief allerdings nicht immer reibungslos, was auch damit zu tun hat, dass die Konkurrenz unter den Fahrgastschiffern auf den Berliner Gewässern wächst. Die großen Reedereien waren nicht begeistert über die wachsende Anzahl an kleinen Anbietern mit besonderen Schiffen. Überraschend bekam Ende 2012 nicht nur das Schiffskontor, sondern auch andere Schiffsvermieter ein Schreiben vom Wasserschifffahrtsamt, in dem mitgeteilt wurde, dass ab den 1. Januar 2013 ein Fahrverbot für gewerbliche Sportboote auf den Berliner Gewässern gelte. Hintergrund war eine Änderung der bundesweit gültigen Sportbootvermietungsverordnung: Sie besagte, dass Sportboote nicht mehr inklusive Besatzung vermietet werden dürften. Außerdem sei die Vermietung an Gewerbetreibende, zum Beispiel Hochzeitsagenturen oder Firmen, nicht mehr zulässig. Die Begründung: Die Schiffsführer seien zu wenig qualifiziert und die Boote nicht sicher, was die Sicherheit der Fahrgäste gefährde. Übergangsfristen oder Bestandsschutz waren nicht erwähnt. Damit hätten alle Schiffe des Schiffskontors außer den großen Fahrgastschiffen „Arcona“ und „Stralau“ und natürlich den Ruderboten an der Kette gelegen. Für die Fahrgastschifffahrt gelten strengere Vorschriften als für gewerbliche Sportboote, deren Einhaltung natürlich teurer ist. Nicht klar definiert ist, wie viele Personen auf einem Sportboot mitfahren dürfen, also ob die Anzahl der Fahrgäste entscheidend für den Status ist. Aus allen Schiffen Fahrgastschiffe zu machen, funktioniert allerdings auch nicht, da sich die vielen Ausrüstungs- und Bauvorschriften auf kleinen Schiffen gar nicht umsetzen lassen. Nicht nur für das Schiffskontor war das ein schwerer Schlag, auch für viele andere Betreiber besonderer oder historischer Schiffe war das quasi ein Berufsverbot. Denn die meisten Eigner finanzieren den Erhalt ihrer alten Schiffe durch Fahrten mit zahlenden Gästen.
Die Betroffenen reagierten schnell, schlossen sich zur „Bunten Flotte“ zusammen und machten sich daran, die Argumente zu widerlegen: In den letzten 15 Jahren habe es keinen Unfall oder Personenschaden auf Schiffen gegeben, die als Sportboote mit Kapitän vermietet wurden. Außerdem sei es wohl sicherer, wenn auf einem alten Schiff jemand Kapitän ist, der das Schiff gut kennt, statt einem Hobbyskipper, der es zum ersten Mal fährt. Bootsdemos wurden organisiert, die „Bunte Flotte“ forderte ein Mitspracherecht bei der Neufassung der Verordnung und Übergangsfristen. Herausgekommen ist ein Kompromiss am runden Tisch, der den bestehenden Booten für 15 Jahre Bestandsschutz gewährt.
In die Verordnung soll die Kategorie „Fahrgastboote“ neu aufgenommen werden, unter der alle kleinen Boote bis maximal 35 Fahrgäste einen offiziellen Status bekommen sollen. Fahrgastboote dürfen mit Kapitän vermietet werden und gelten als gewerbliche Schiffe, was nebenbei den Vorteil hat, dass sie an den vielen Berliner Schleusen nicht so lange warten müssen. Berufsschiffe dürfen zuerst durch die Schleusen, Sportboote müssen warten. Es bleibt spannend, was dann wirklich in der neuen Verordnung steht, wenn sie in Kraft tritt. Insgesamt ist Kirk aber optimistisch. Er fügt hinzu: „Gut ist, dass  wir jetzt durch den runden Tisch auch zu den großen Reedereien wie Stern oder Weiße Flotte gute Kontakte haben.“

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