Holz bei den Fischen
Wegen vieler Schaulustiger verwandelten sich die Prozessionen in Festumzüge. Diesen 1780 wollte Prinz Ferdinand, der jüngste Bruder Friedrichs des Großen, „nach neun Uhr Morgens“ beiwohnen und bat den Magistrat um einen späteren Beginn. Heitere Gesellen mieteten „große Wagen zu fünfzehn bis sechzehn Personen“, nahmen „ihre der Küche geraubten Liebsten mit“, setzen als „Kutscher zwei der ältesten Kollegen in bunter morgenländischer Tracht“ ein. Vor Ort „kochten die schneeweißen Liebsten dünnen Kaffee, wanden Kränze aus blauen und roten Kornblumen“ und waren „gar nicht so spröde, wie sie aussahen.“ Wenn es abends hieß: „Holz muß et jeben“, wandten sich die Bürger mit der Bemerkung ab: „der Berliner Geselle kennt ohne Prügel kein Vergnügen“. Vergnügen bereiteten Karikaturen, in denen man sich über Honoratioren lustig machte oder freudig die wilhelminische „öffentliche Ordnung“ außer Kraft setzte. Das führte am 23. August 1873 zum Verbot des „Fischzuges“. Aber am 23. August 1879 wurde in „Wulff`s Salon“ in Friedrichsberg ein Ball zum Fischzug gegeben und mit der Auflage, bis 23 Uhr zu schließen, konnte das Volksfest „Fischzug“ auf Stralau fortgesetzt werden. Im Herbst 1889 lockten zwei „Caspartheater“ die Kinder, dazu fünfzehn Erfrischungszelte und viele Spielbuden, in denen die Erwachsenen mit Karten oder acht Würfeln um Geld spielten. 1890 waren Affen-, Hunde- und Zaubertheater und sogar ein zweiköpfiges Kind zu bestaunen. Sensationen waren Dampfpferde, Schiffs-Karusselle und „Sudanesen-Karawanen“, die unter „fürchterlichem Wutgeheul“ Kampfspiele mit Schwertern aufführten. Die bürgerliche Presse wütete: „dieser Rummel ist ein Ort des Lasters, Brutstätte der Gemeinheit, des Verbrechens“, dort gespielte Schlagermelodien wären „orientalisch“ und „vom jüdischen Geist verseucht“.