Wühler im Ostkamp
Paul Hoffmann war Landtagsabgeordneter der KPD und führte das „Ostkamp“, eine Arbeiterkneipe an der Gubener Straße 5. Hier gründete Ludwig Renn 1930 die Agitpropgruppe „Die Wühler“, die Lastwagen als Bühne einsetzte, um landlose Bauern zu agitieren.
Genau vor dem „Ostkamp“ erschoss Oberwachtmeister Otto Heise am 28. Januar 1928 den 19-jährigen Jungkommunisten Herbert Neumann während einer Auseinandersetzung. Zwar wurde überliefert, dass der Polizist SPD-Mitglied war, doch der Grund des Konflikts geriet in Vergessenheit.
Mord für Lebensmittelkarten
Eduard Borowski, ehemaliger Bannführer der HJ, blickte sorgenvoll in die Zukunft. Um sich Klarheit zu verschaffen, ging er mit seinem Kumpel Kurt Karras am 13. Februar 1947 in die Gubener 29. Dort lebte die 71-jährige Elisabeth Schulz mit ihrer Tochter. Sie konnte als „Medium“ die Zukunft aus Karten lesen. Zwar sicherte der Schwarze Markt am Schlesischen Tor Borowski ein mageres Überleben, doch als er in der Küche von Frau Schulz Lebensmittelkarten sah, griff er zu. Sie schrie auf. Karras schlug mit einem Stein auf sie ein, Borowski zog eine elektrische Zuleitungsschnur um ihren Hals zusammen. Dann griffen die Täter nach allem, was sie brauchen konnten, so auch eine Mandoline, und flüchteten. Schwerverletzt gab Frau Schulz der Polizei eine Beschreibung der Täter ab. Die arbeitsüberlasteten Beamten gingen den Hinweisen zunächst nicht nach. Vier Wochen nach der Tat starb Frau Schulz an ihren Verletzungen. Monate später verkaufte Borowski die Mandoline an einen Beamten in Zivil, der das Instrument erkannte. Wegen diesem und weiterer Morde wurde Borowski zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Einwandfreies Vorleben
Viele Jahre stand die 74-jährige Susanne Jaschinski in ihrem Seifenladen in der Gubener Straße 44, so auch am 25. Februar 1965. Es war schon 19 Uhr, als die 27-Jährige Waltraud Handke den Laden betrat. Frau Jaschinski kannte sie gut und mochte sie, Handke war für ihren Fleiß und Einsatz bei Nachbarn und Kollegen beliebt. Auch sah sie ganz hübsch aus. Man munkelte aber einiges. Waltraud Handke war geschieden. Sie hatte einen netten Mann geheiratet, nur war ihr der zu „langweilig“ geworden, weshalb sie „flügge“ wurde und viel Geld in Kosmetika und Kleidung investierte. Die lebenserfahrende Frau Jaschinski hatte Verständnis und ihr schon mal 70 Mark geborgt, wenn es für Waltraud eng wurde. Waltraud gab an diesem späten Abend vor, nur noch schnell was kaufen zu wollen. Als sie jedoch im Laden hinter Frau Jaschinski stand, zog sie einen scharfkantigen Feldspaten aus dem Einkaufsbeutel und schlug ihn mit voller Wucht auf den Kopf der alten Frau, immer wieder und wieder. Sie blieb kühl und überlegt, selbst als das Opfer noch einmal zu Bewusstsein kam und um sein Leben bettelte.
50 Schläge zählte die Mordkommission später und tappte zunächst im Dunkeln. Einziger Hinweis waren blaue Lacksplitter. 230 Mark fand Waltraud Handke in der Ladenkasse, beglich damit ihre Schulden und ging unauffällig ihrer Arbeit nach, bis durch Zufall einem Nachbarn ihr Feldspaten mit der blauen Lackierung auffiel. Der Strafsenat 2a des Berliner Stadtgerichts verurteilte Waltraud Handke „wegen Mordes, aus Habgier und heimtückisch begangen“, zum Tode. Weil „jedoch die junge Frau bis zum Tattag ein einwandfreies Leben geführt hatte und als sehr hilfsbereite und fleißige Arbeiterin bekannt war“, wurde dieses Urteil im November 1965 aufgehoben und in ein „lebenslänglich Zuchthaus“ umgewandelt.