Jüdische Ärzte in Friedrichshain.
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„Du sitzt da wie eine Öljötze“ mag zu hören bekommen, wer im größten Chaos die schweigende Ruhe behält. Götter heißen im Jiddischen „Eiljon“, und weil sie schweigend Ruhe bewahren, wurden sie im Berlinischen zum „Ölgötzen“. Dies ist nur ein Beispiel, wie sich im Laufe der Geschichte die jüdische Kultur im Leben der Berliner verankerte.
Urkundlich beginnt die Geschichte der Berliner Juden mit einem Verbot. Seit dem 28. Oktober 1295 durften christliche Tuchmacher ihr Garn nicht mehr bei jüdischen Händlern einkaufen, weil es gegen die Zunftvorschriften verstieß. Das „Berliner Stadtbuch”, das Gesetzestexte ab 1272 enthält, behandelte auch die Rechte der Juden in Berlin. Sie konnten gegen Bezahlung Bürgerrecht erwerben, und standen unter dem Schutz der Landesherren. Trotzdem wurde ihnen immer wieder mit abergläubischen Vorurteilen das Leben schwer gemacht und es kam zu Übergriffen und Vertreibungen. Im Sommer 1510 standen 51 Berliner Juden wegen angeblicher Hostienschändung und eines rituellen Kindermordes vor Gericht. Singend und betend trieb man die Verurteilten durch die Stadt und verbrannte sie auf dem Hochgericht an der Frankfurter Straße in der Nähe des heutigen Strausberger Platzes. Nur einer wurde begnadigt. Er hieß Moses oder Petrus, war Augenheilkundler und arbeitete später im Grauen Franziskaner Kloster. 1539 widerlegte der Reformator Melanchthon auf dem Frankfurter Fürstentag die Rechtmäßigkeit dieses Urteils und wies die Unschuld der Juden nach.