Franz-Mehring-Platane am Franz-Mehring-Platz. Foto: Detlef Krenz

Mehring mal 3

Wohnen am Küstriner Platz 1947        / Foto: Otto Donath, Quelle: Bundesarchiv
Wohnen am Küstriner Platz 1947 / Foto: Otto Donath, Quelle: Bundesarchiv

Wohnelend um den Küstriner Platz

Das im Hobrechtplan als „Platz A, Abt. XV“ bezeichnete Areal wurde 1867 zum Küstriner Platz am Küstriner Bahnhofs, der wiederum Ausgangspunkt der „Preußischen Ostbahn“ war. Sie führte über das ca. 90 km entfernte Küstrin bis zur polnisch-russischen Grenze und wurde nach Verlegung über den heutigen Ostbahnhof schnell zu einer Hauptachse zwischen Ost- und Westgrenze des Deutschen Reiches.
Für viele Menschen, die in der Metropole Berlin eine Zukunft suchten,  wurde die Gegend um den Bahnhof zur ersten, oft einzigen neuen Heimat. Wegen des schwierigen sozialen Umfeldes galt diese als das „Chicago von Berlin“: Opiumhöhlen, Verbrechersyndikate, Bordelle. Entgegen standen soziale und kulturelle Einrichtungen. Jules Marx, Direktor der „Scala“ im Westen Berlins, ließ den alten Küstriner Bahnhof 1929 zum Varieté-Palast „Plaza“ mit 3000 Sitzplätzen umbauen. Als er 1933 nach Frankreich floh, blieb das „Plaza“ Aufführungsort. In den letzten Kriegsmonaten wurde das Gelände um den Schlesischen Bahnhof weiträumig durch Bombenangriffe zerstört. Schwer beschädigt wurde auch das „Plaza“ in den Endkämpfen um Berlin und trotz seiner weiteren Nutzung als Veranstaltungsort 1952 abgerissen. Am ehemaligen Standort legte der Chefpropagandist der SED, Werner Lamberz, den Grundstein für das neue Druck- und Verlagsgebäudes des „Neuen Deutschland“. Nach seinen Worten einem Ort von großer symbolischer Kraft, „weil das Proletariat hier die größte Not erlitten und mit der Waffe für eine sozialistische deutsche Republik kämpfte“ und „mit der Inbesitznahme der Produktionsmittel durch das Volk wäre die Pressefreiheit Wirklichkeit“ geworden.

Zwiespältiger Umgang mit dem Ostbahnhofviertel

Nach SED-Diktion lebten in den alten halbverfallenen Häusern am Ostbahnhof zahlreiche „kriminell Gefährdete“. In der 5. Oberschule nahe dem Küstriner Platz, kam es am 15. September 1965 zu einer als Gericht fungierenden Einwohnerversammlung mit ca. 200 Personen. Ein Gruppe Jugendlicher musste sich vor der Versammlung, zu der auch deren Eltern  geladen waren, erklären, weshalb sie durch „Arbeitsbummelei“ und das „öffentliche Anhören von bestimmten Musiksendungen westlicher Rundfunkstationen in Überlautstärke“ aufgefallen waren. Drei von ihnen kamen in „Arbeitserziehung“, die anderen in zugewiesene Arbeitsverhältnisse. Die weiblichen Mitglieder der Gruppe gaben nach einem Bericht der Bezirksleitung der FDJ durch ihr auffälliges und aufdringliches Verhalten den Anlass zur freiwilligen Gewährung des G-Verkehrs.“

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