Keine Rehabilitation
Einige Bilder der Tunnelmaler hatten ganz eindeutig politische Aussagen. Eins zeigte die Umrisse der Berliner Stadthälften, an der sich zwei Raketen gegenüberstehen, die mit P(ershing) und S(S20) beschriftet waren. Das waren die Bezeichnungen der damals modernen amerikanischen und sowjetischen Atomraketen.
Eine Information der MfS-Bezirksverwaltung sprach von sogenannten feindlich-negativen Kräften, die die Fußgängerbrücke öffentlichkeitswirksam mit Losungen und Karikaturen politischen Inhalts beschmiert hatten. Das Landgericht Berlin, an das sich ein Teil der Tunnelmaler im Jahr 2004 mit dem Versuch einer Revision des Urteils gewandt hatte, erkannte jedoch, dass Sachbeschädigung auch in der Bundesrepublik bestraft würde und wies den Antrag ab. Erst eine gründlicher vorbereitete Revision nahm 2010 das Urteil von 2004 zurück – bis auf die Bestimmung, die den Schadensersatz betreffen. Kritiker sehen hinter diesem Freispruch zweiter Klasse die Angst vor der Schaffung eines Präzedenzfalles. Man stelle sich vor, alle in der DDR als Sachbeschädigung verurteilten Inschriften müssten nun auf den Gehalt der politischen Meinungsäußerung überprüft werden.