Protest und Solidarität
Schon mit der Verhaftung von sechs der Tunnelmalerinnen und -maler demonstrierte der Staat Unerbittlichkeit und erschreckte viele Leute, die mit der Aktion sympathisierten. Verstärkt wurde der Eindruck der Härte des Staatsapparats dadurch, dass die Frage des Bischofs der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgd, Gottfried Forck, ob man für die in Untersuchungshaft sitzenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Malaktion etwas tun könne, vom Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi, schroff abgewiesen wurde. Die drastischen Strafen lösten zunächst einen Schock, dann aber auch eine Welle der Solidarität aus. Es kam zu Spendenaktionen, mit der die gesamte Strafsumme eingeworben wurde.
Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten saßen ihre Strafen im Strafvollzug ab. Ein Teil der Tunnelmalerinnen und -maler verließ später das Land.
Wiedergutmachung
Obwohl im November 1983 Wert darauf gelegt worden war, keine politischen Botschaften zu äußern, reiht sich die Malaktion in zahlreiche andere friedliche Aktionen von jungen Leuten der Ostberliner Friedens- Umwelt- und Menschenrechtsbewegung in diesem Jahr ein.
Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgten die Menschen, die im Winter 1983/83 an den Geschehnissen Anteil genommen hatten, deshalb im September 2000 das Verfahren zur Wiedergutmachung. Mit Erschrecken musste man zur Kenntnis nehmen, das die Berliner Generalstaatsanwaltschaft in den Urteilen nur eine „Ahndung gewöhnlichen kriminellen Unrechts“ sah, ohne den politischen Kontext zu beachten. Erst in einem weiteren Verfahren gelang es, die Wiedergutmachung durchzusetzen.
Das Projekt 40 Jahre Malaktion im Storkower Tunnel wird mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, den Bezirkskulturfonds Berlin, die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Hedwig-Wachenheim-Gesellschaft e.V. und den Zeitzeiger.Berlin e.V. unterstützt.