Verhinderter Transfer
1987, die Oberbaumbrücke galt seit 1972 als Grenzübergang für Fußgänger, zahlten die Westberliner pro Passage 25 DM. Herr Liebermann, alte Zeiten waren vergessen, verhandelte als „Michael Wischnewski“ und Vertreter der „Kommerziellen Koordination“ (KoKo) mit westlichen Stahlfirmen.
Genosse Dr. Müller verhandelte am 15. März 1987 mit dem Senatsvertreter Kunze über eine Öffnung der Brücke für die U-Bahn und Autos. Laut einem 1984er Gutachten war die Brücke baufällig, so dass ein Neubau fällig werden sollte. Der Senat wäre bereit, „einen zweistelligen Millionenbetrag“ zu zahlen, sagte Kunze. 1987 frequentierten ca. 20.000 Fahrzeuge die „Hauptradiale“ Warschauer Straße. Aufgrund von Reiseerleichterungen wurde für 1990 ein Verkehrsaufkommen von 31.000 Westbürgern gegen 181.000 DDR-Bürger prognostiziert. Ein Abriss der Sperranlagen rund um die Brücke, ein neuer Grenzübergang im U-Bahnhof Warschauer Straße sollte die Konsequenz sein und wurde vom Minister für Auswärtige Angelegenheiten sowie von KoKo abgesegnet. Über 150 Millionen Ostmark waren veranschlagt, darunter ca. 50 Millionen für die neue Grenzübergangsstelle. Lediglich maximal 99 Millionen DM wollte Westberlin zahlen. Aber es gab auch Vorbehalte wegen Risiken: diese Grenzübergangsstelle wäre von „nicht überschaubaren volkswirtschaftlich bedeutenden Industrieobjekten und Verkehrsanlagen“ umgeben gewesen. Am 7. Mai 1987 kam von der MFS Hauptabteilung XIX der Hinweis „aus ökonomischer Sicht besteht kein Vorteil zur Öffnung der Oberbaumbrücke“