Schießereien und anderes in der Boxhagener Straße.
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Die Zeitung „Montag Morgen“ berichtete am 15. Juni 1931: „Wieder Schwerverletzte im Osten Berlins, blutige Schießerei zwischen Radikalen!“ Am Vormittag des Vortages hatten SA-Leute den „Völkischen Beobachter“ an Spaziergänger in der Boxhagener Straße verteilt. Schnell waren die Verteiler von Passanten umringt. Meistens waren es Sonntagsspaziergänger, die ihre Ruhe haben wollten. Die Menschenmenge, sie reichte bis auf die Warschauer Straße, geriet in Streit. Und genau in dem Augenblick, als Polizisten am Ort erschienen, fielen Schüsse. Die SA-Leute brachen zusammen. Die Polizisten verfolgten drei Verdächtige, einer rannte in einen offenen Hauseingang an der Warschauer Straße. Ein Polizist folgte ihm bis auf den Dachboden und konnte den Mann stellen. Bernhard Porwol hieß der Mann. Er hielt eine „Ortgies-Pistole“ in der Hand. Eine Taschenpistole, die häufig bei der Berliner Schutzpolizei zu finden war. Der 22jährige Tischler Porwol besaß keinen Waffenschein. In der Vernehmung sagte er: „Die Waffe habe ich für 40 oder 50 Reichsmark von einem Unbekannten gekauft“ – „Warum?“ – „Ich wollte mir was zu Weihnachten schenken.“
Geschenk ohne Funktion
Am 15. August 1931 stand Porwol vor Gericht, das keinen Beweis dafür erbringen konnte, dass er einer der beiden verfeindeten politischen Gruppen angehörte oder Polizisten bedroht habe. Wegen unbefugtem Waffenbesitz kam er mit sechs Monaten Gefängnis davon. Verdächtig war, dass mit ihm der Landarbeiter Jacob Stiebeling und der Fräser Oskar Hartmann „versucht hatten, den Streit zu schlichten.“ Der Staatsanwalt warf beiden vor, „an der öffentlichen Zusammenrottung einer Menschenmenge, welche mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen beging, teilgenommen zu haben, und zwar als diejenigen, welche Gewalttätigkeiten gegen Personen begangen haben.“ Nur, dass es dafür eben keinen Beweis gab.
Am 9. Juli 1933 wurde das Verfahren gegen die drei neu aufgerollt. Ein Zeuge aus München sagte aus, Jacob Stiebeling hätte auf die Verteiler des „Völkischen Beobachter“ geschossen, die schwer verletzt im Krankenhaus Friedrichshain von jüdischen Ärzten notversorgt wurden. Außerdem habe Stiebeling auf einen Polizisten geschossen. „Um die vielen Ausflügler nicht zu gefährden, schoß ich nicht zurück“, kam vom Polizisten. Dafür war ein anderer Polizist in Zivil beim Versuch, einen der SA-Leute zu schützen, von einer Pistolenkugel am Rücken verletzt worden. Am 10. Juli kamen weitere Augenzeugen zu Wort, jeder bezog sich auf Kleidungsmerkmale unterschiedlicher Personen. Am 11. Juli 1933 wurden Porwol, Stiebeling und Hartmann frei gesprochen. Laut Ermittlungsakten von 1931, waren alle drei im Besitz unbenutzter Waffen. Völlig unklar blieb, wer geschossen hatte.