Freiwillige Helfer der Volkspolizei | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist

Auffallend unauffällig

Freiwillige Helfer der Volkspolizei | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist
Jeder Abschnittsbevollmächtigte der Volkspolizei war angehalten, Freunde, Nachbarn oder Parteigenossen zur Zusammenarbeit mit der Volkspolizei auf freiwilliger Basis zu gewinnen. Damit war ein ständiger Informationsfluss über die Befindlichkeiten und Stimmungen in der Bevölkerung zu den staatlichen Organen gewährleistet. / Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist /

Freiwillige Ordnungshelfer in Friedrichshain.

Von

10 Jahre sind vergangen, seit die Regierung der DDR den vielfachen Wünschen der Bevölkerung entsprechend, am 25. September 1952 eine Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Volkspolizei erließ.“ Dass diese Zulassung dem Willen der SED geschuldet war und nicht dem der Bevölkerung, kam im Rahmen einer Pressekonferenz im Präsidium der Volkspolizei im September 1962 nicht zur Sprache.
Von einem „Wundermittel, um unseren Staatsapparat mit einem Schlage zu verzehnfachen“, war die Rede, „einem Mittel über das kein kapitalistischer Staat verfügt oder je verfügen wird. Dieses Wundermittel ist die Heranziehung der Werktätigen zur täglichen Arbeit an der Lenkung und Leitung des Staates.“ Dahinter steckte die Absicht, dieses Wundermittel kaum zur Lenkung und Leitung, sondern zur Kontrolle einzusetzen, wie es im Jahre 1948 mit der Einsetzung von ehrenamtlichen „Volkskontrolleuren“ geschah.

Bombenpaket | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist
Für die SED-Propaganda war es wichtig, Bedrohungsszenarien darzustellen. Gefährliche und dilettantische Attentats- und Sabotageversuche antikommunistischer Gruppen unterstützten auf ihre Weise die Propagandastrategie der SED. Bombenpakete von freiwilligen Helfern der Volkspolizei gefunden, wurden zu Trophäen. / Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist /

Wundermittel unkontrolliert

Nach den Worten von Heinrich Rau, dem Vorsitzenden der deutschen Wirtschaftskommission (DWK), am 9. Juni 1948 sollten die Volkskontrolleure gegen „alle die Wirtschaft schädigenden, ungesetzlichen Handlungen vorgehen“. Im Bestreben „Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unerlaubte Kompensationsgeschäfte“ zu unterbinden, wurden nicht nur Wohnungen und Privatbetriebe durchsucht, Fahrzeuge beschlagnahmt und wegen seiner Nähe zur Sektorengrenze am S-Bahnhof Warschauer Straße Fahrgäste aus der S-Bahn geholt, sondern auch der Westpresse Themen geliefert.
Die Westberliner Zeitung „Der Abend“ kommentierte im November 1948: „Kommunisten beiderlei Geschlechts in Zivil, die mit weißen Armbinden und weißen Fahnen ausstaffiert sind, holen Personen, die sie für verdächtig halten, aus den Zügen. Erst wenn ein Volkskontrolleur mit einer Fahne winkt, darf der Zug weiterfahren. Das Eisenbahnpersonal ist an die Weisungen der Kommunisten gebunden, die angeblich dem Schutze der Sowjetzonenwirtschaft dienen.“ Nach vielen Beschwerden wies die DWK an, dass alle Aktionen „nur unter Führung der zuständigen Polizei erfolgen“ sollten. Daraufhin übernahm die Volkspolizei Aufgaben der Volkskontrolle und die Volkskontrollausschüsse wurden ab dem 13. April 1949 von einer zentralen Kontrollkommission geführt.

Wundermittel in Not

Johann Burianek war Fahrer beim VEB Secura. Heimlich leitete er eine 7-köpfige Kollegengruppe im Betrieb, die Anschläge gegen die Weltfestspiele der Jugend im Jahre 1951 plante. Mit einem Wurfgerät für Phosphorgeschosse sollte die Sporthalle an der Stalinallee beschossen werden. Das blieb erfolglos. Dafür wurde ein HO-Kiosk am Strausberger Platz in Brand gesetzt und 250 Stinkbomben auf die Straße geschleudert, als FDJ-Kolonnen im Anmarsch waren. In der Planung blieb, das Stalindenkmal gegenüber der Sporthalle mit Handgranaten zu sprengen. Als Beweis dafür, dass der Aufbau in der DDR nicht wegen Planungsmängeln oder Inkompetenz stockte, sondern von Agenten und Saboteuren gestört würde, wurde die Gruppe 1952 verhaftet und ein Schauprozess initiiert, wobei Burianek zum Tode verurteilt wurde. Es ging um viel, denn es fehlte die Bereitschaft, den bewaffneten Volkspolizeiverbänden (KVP) beizutreten, die seit 1950 aufgestellt worden waren. Das wurde am 5. Juli 1952 im Berliner Glühlampenwerk deutlich. Von heftigem Gelächter vieler Lehrlinge begleitet, verpflichteten sich drei Lehrlinge, nach Abschluss ihrer Ausbildung zur KVP zu gehen. Daraufhin übernahmen treue SED-Genossen, die eine Schießausbildung erhielten und nur wenig Unterstützung in der Belegschaft fanden, Überwachungsaufgaben im Werk, nicht nur, um Anschläge zu verhindern, sondern auch um nach vermeintlichen Feinden zu fahnden, was diese Genossen noch weniger beliebt machte.

Freiwillige Helfer der Volkspolizei | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist
Die Volkskontrolleure arbeiteten auf freiwilliger Basis. Das Bestreben, eine Basisorganisierte Wirtschaftskontrolle einzuführen, scheiterte an den realen politischen Verhältnissen der Zeit. Die Volkskontrolleure gerieten zu einer willkürlich agierenden Macht. / Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist /

Wundermittel neu

Mit der Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer der Volkspolizei (FHVP) sollte diesen privaten Initiativen ein organisatorisches Konzept verabreicht werden. Eine rote Armbinde reichte als Erkennungszeichen. Waffen waren für die Helfer tabu und für die Leitung und Ausbildung der Helfer war die Volkspolizei verantwortlich. 1962 bildete sich für Friedrichshain ein FH-Sonderstab, der eng mit Hausgemeinschaftsleitungen zusammenarbeitete. Er griff „auch die kleinsten Kleinigkeiten auf, um sie an die staatlichen Stellen weiterzuleiten“. Das Ziel war, „dem Kampf für Anstand und Ordnung, der in einzelnen Fällen ein Kampf gegen Rowdytum, Unsittlichkeit und anarchistische Tendenzen ist, eine große Aufmerksamkeit zu widmen“. Freiwilliger Helfer Hartenstein ermittelte „aufgrund seiner guten Verbindung mit der Bevölkerung 2 Personen, die keiner geregelten Arbeit nachgingen“ und meldete sie der Abteilung Inneres. Und er deckte den Waffenbesitz einer Frau aus der Bersarinstraße auf. Ihr Vater hatte aus dem Ersten Weltkrieg einen Trommelrevolver mitgebracht. Der Vater starb 1946 und der rostige Revolver blieb vergessen auf dem Hängeboden liegen. Als Handwerker die Wohnung renovierten, fanden sie die unbrauchbare Waffe. Die Frau wurde wegen unbefugten Waffenbesitzes zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. FH Hartenstein war einem Täter auf der Spur, der aus Häusern der Warschauer Straße Treppenschienen aus Messing stahl und sie an einen Altwarenhändler verkaufte. Für ein Kilo gab es 80 Pfennige. Ein FH-Aktiv für Verkehrssicherheit wachte über die Karl-Marx-Allee und sah dabei Autos im Parkverbot, unverschlossene Autos und wertvolle Gegenstände im Auto liegen. Wegen mangelnder Disziplin wurden die Besitzer zum Sonderstab vorgeladen. Brachten Ermahnungen nichts, folgten Anzeigen. Im zweiten Halbjahr 1964 gaben die FH über eintausend Hinweise zu Ordnungswidrigkeiten. 1975 waren in Friedrichshain 113 FH aktiv, davon 61 in Wohngebieten, 34 in Betrieben und die übrigen bildeten einen Zug, der zu besonderen Anlässen zum Einsatz kam. In den Achtzigerjahren verlor das „Wundermittel“ viel von seiner Kraft. Ein FH der Volkspolizeiinspektion Friedrichshain wohnte in der Simon-Dach- Straße und war Gaststättenleiter im Hauptberuf. Von einer Reise nach Sylt im Februar 1989 kehrte er nicht mehr zurück.

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