Freiwillige Helfer der Volkspolizei | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist

Auffallend unauffällig

Freiwillige Helfer der Volkspolizei | Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist
Jeder Abschnittsbevollmächtigte der Volkspolizei war angehalten, Freunde, Nachbarn oder Parteigenossen zur Zusammenarbeit mit der Volkspolizei auf freiwilliger Basis zu gewinnen. Damit war ein ständiger Informationsfluss über die Befindlichkeiten und Stimmungen in der Bevölkerung zu den staatlichen Organen gewährleistet. / Quelle: Zeitschrift Der Volkspolizist /

Freiwillige Ordnungshelfer in Friedrichshain.

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10 Jahre sind vergangen, seit die Regierung der DDR den vielfachen Wünschen der Bevölkerung entsprechend, am 25. September 1952 eine Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Volkspolizei erließ.“ Dass diese Zulassung dem Willen der SED geschuldet war und nicht dem der Bevölkerung, kam im Rahmen einer Pressekonferenz im Präsidium der Volkspolizei im September 1962 nicht zur Sprache.
Von einem „Wundermittel, um unseren Staatsapparat mit einem Schlage zu verzehnfachen“, war die Rede, „einem Mittel über das kein kapitalistischer Staat verfügt oder je verfügen wird. Dieses Wundermittel ist die Heranziehung der Werktätigen zur täglichen Arbeit an der Lenkung und Leitung des Staates.“ Dahinter steckte die Absicht, dieses Wundermittel kaum zur Lenkung und Leitung, sondern zur Kontrolle einzusetzen, wie es im Jahre 1948 mit der Einsetzung von ehrenamtlichen „Volkskontrolleuren“ geschah.

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